Die Konzentration der Treibhausgase in der Atmosphäre ist seit Beginn der Industrialisierung stark angestiegen. Der infolge der vom Menschen verursachten Treibhausgasemissionen entstandene Klimawandel ist eine globale Herausforderung. Gebirgsgletscher und Schneebedeckung haben im Mittel weltweit abgenommen, der Meeresspiegel steigt und Extremereignisse wie Stürme, Starkniederschläge und Hitzewellen treten häufiger auf. Vor diesem Hintergrund setzt die internationale Staatengemeinschaft auf ein wirksames internationales Klimaschutzabkommen. Zu den Zielen des Pariser Abkommens gehört, die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad, möglichst sogar auf unter 1,5 Grad zu begrenzen. Das Abkommen sieht vor, dass in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts weltweit Treibhausgasneutralität erreicht werden muss.
Deutschland hat sich ambitionierte Klimaschutzziele gesetzt. Die Treibhausgasemissionen sollen sich im Vergleich zum Jahr 1990 bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 Prozent und bis zum Jahr 2040 um mindestens 88 Prozent verringern. Bis zum Jahr 2045 sollen die Treibhausgasemissionen so weit gemindert werden, dass Treibhausgasneutralität erreicht wird. Für die Zeit nach 2050 werden negative Treibhausgasemissionen angestrebt. Diese Ziele sind im 2021 geänderten Bundes-Klimaschutzgesetz verankert.
Zentrale Aufgabe der Klimaschutzpolitik ist es, Treibhausgasemissionen zu vermindern. Maßnahmen dazu zielen insbesondere auf den Ausbau von Erneuerbaren Energien sowie den effizienten Einsatz und die Einsparung von Energie, aber auch auf Klimaschutz in der Land- und Forstwirtschaft und weiteren Sektoren.
Informationen zur Klimapolitik auf Bundesebene erhalten Sie beim Bundesumweltministerium, beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und beim Umweltbundesamt.
Einen Bericht der BLAG KliNa zum Themenkomplex "Vorrang für Klimaschutz, Klimawandelanpassung, Klimavorbehalt, Klimafolgenabschätzung, Klimaschutzgesetzgebung" (Stand: Oktober 2020) finden Sie in diesem Dokument.
Der Bericht der BLAG KliNa "Quantifizierung von Treibhausgasminderungseffekten und CO2-Vermeidungskosten" (von der Umweltministerkonferenz mit Umlaufbeschluss 19/2021 zur Kenntnis genommen) ist hier abrufbar. Den aktualisierten und ergänzten Bericht, den die Umweltministerkonferenz mit Umlaufbeschluss 68/2023 zur Kenntnis genommen hat, finden Sie hier.
Den Bericht der BLAG KliNa zu "Prüfung von Kriterien und Ansätzen für eine methodisch sinnvolle und gerechte Verteilung der Treibhausgasminderungsbeiträge der Länder", den die Umweltministerkonferenz mit Umlaufbeschluss 67/2023 zur Kenntnis genommen hat, finden Sie in diesem Dokument.